In diesem Artikel werden die bekanntesten und erfolgsversprechendsten Arten von "gendern" anhand eines konstruierten Beispielsatzes verglichen. Die verschiedenen Formen werden im Artikel »Wie soll ich gendern? ausführlich besprochen.

Generisches Maskulinum

Genderneutral

"Zum Nachweis der Berechtigung muss der Antragssteller beim Bürgermeister oder dessen Stellvertreter einen Antrag stellen. Im Falle abgelehnter Anträge können Antragssteller beim Gleichstellungsbeauftragten ein Widerspruchbegehren einreichen. Nicht ortsansässige Bürger, die sich nicht ausweisen können, wenden sich an den zuständigen Landrat."

Eindeutig nur Frauen

"Zum Nachweis der Berechtigung muss die Antragsstellerin bei der Bürgermeisterin oder deren Stellvertreterin einen Antrag stellen. Im Falle abgelehnter Anträge können Antragsstellerinnen bei der Gleichstellungsbeauftragten ein Widerspruchbegehren einreichen. Nicht ortsansässige Bürgerinnen, die sich nicht ausweisen können, wenden sich an die zuständige Landrätin."

Eindeutig nur Männer

"Zum Nachweis der Berechtigung muss der männliche Antragssteller beim männlichen Bürgermeister oder dessen männlichem Stellvertreter einen Antrag stellen. Im Falle abgelehnter Anträge können männliche Antragssteller beim männlichen Gleichstellungsbeauftragten ein Widerspruchbegehren einreichen. Nicht ortsansässige männliche Bürger, die sich nicht ausweisen können, wenden sich an den zuständigen männlichen Landrat."

Generisches Femininum/Neutrum und Partizip I

"Zum Nachweis der Berechtigung muss der oder die Antragsstellende bei der Person, die als Bürgermeister amtet oder deren Stellvertretenden einen Antrag stellen. Im Falle abgelehnter Anträge können Antragsstellende bei der oder dem Gleichstellungsbeauftragten ein Widerspruchbegehren einreichen. Nicht ortsansässige Personen, die Bürger des Staates sind und die sich nicht ausweisen können, wenden sich an die Person, die als Landrat amtet."

Ausschliesslich weibliche Form

Genderneutral und eindeutig nur Frauen

"Zum Nachweis der Berechtigung muss die Antragsstellerin bei der Bürgermeisterin oder deren Stellvertreterin einen Antrag stellen. Im Falle abgelehnter Anträge können Antragsstellerinnen bei der Gleichstellungsbeauftragten ein Widerspruchbegehren einreichen. Nicht ortsansässige Bürgerinnen, die sich nicht ausweisen können, wenden sich an die zuständige Landrätin."

Eindeutig nur Männer

Es ist unklar, ob diese Form überhaupt ausdrückbar ist. In einer Zeitschrift, die diese Form verwendet heisst es etwa Herr Anwältin. Konsequenterweise müsste es also in etwa wie folgt lauten:

"Zum Nachweis der Berechtigung muss die männliche Antragsstellerin bei der männlichen Bürgermeisterin oder deren männlichem Stellvertreterin einen Antrag stellen. Im Falle abgelehnter Anträge können männliche Antragsstellerinnen beim männlichen Gleichstellungsbeauftragten ein Widerspruchbegehren einreichen. Nicht ortsansässige männliche Bürgerinnen, die sich nicht ausweisen können, wenden sich an die zuständige männliche Landrätin."

Abwechselnd Femininum und Maskulinum

"Zum Nachweis der Berechtigung muss die Antragsstellerin beim Bürgermeister oder dessen Stellvertreterin einen Antrag stellen. Im Falle abgelehnter Anträge können Antragssteller bei der Gleichstellungsbeauftragten ein Widerspruchbegehren einreichen. Nicht ortsansässige Bürger, die sich nicht ausweisen können, wenden sich an die zuständige Landrätin."

Binnen-I

"Zum Nachweis der Berechtigung muss der/die AntragsstellerIn bei dem/der BürgermeisterIn oder dessen/deren StellvertreterIn einen Antrag stellen. Im Falle abgelehnter Anträge können AntragsstellerInnen bei dem/der Gleichstellungsbeauftragten ein Widerspruchbegehren einreichen. Nicht ortsansässige BürgerInnen, die sich nicht ausweisen können, wenden sich an den/die zuständige LandrätIn."

Eindeutig nur Frauen oder eindeutig nur Männer

Identisch zum generischen Maskulinum

Verwendung beider Formen

"Zum Nachweis der Berechtigung müssen die Antragssteller oder Antragsstellerinnen beim Bürgermeister oder der Bürgermeisterin oder dessen/deren Stellvertreter oder dessen/deren Stellvertreterin einen Antrag stellen. Im Falle abgelehnter Anträge können Antragssteller oder Antragsstellerinnen bei der oder dem Gleichstellungsbeauftragten ein Widerspruchbegehren einreichen. Nicht ortsansässige Bürgerinnen oder Bürger, die sich nicht ausweisen können, wenden sich an den zuständigen Landrat oder an die zuständige Landrätin."

Eindeutig nur Frauen oder eindeutig nur Männer

Identisch zum generischen Maskulinum

Sonderzeichen

"Zum Nachweis der Berechtigung muss der oder die Antragssteller*in bei dem oder der Bürgermeister*in oder dessen/deren Stellvertreter*in einen Antrag stellen. Im Falle abgelehnter Anträge können Antragssteller*innen bei der/dem Gleichstellungsbeauftragten ein Widerspruchbegehren einreichen. Nicht ortsansässige Bürger*innen, die sich nicht ausweisen können, wenden sich an den/die zuständige*n Landrat*rätin."

Eindeutig nur Frauen oder eindeutig nur Männer

Identisch zum generischen Maskulinum

Entgendern nach Phettberg

"Zum Nachweis der Berechtigung muss das Antragsstelly bei dem Bügermeisty oder dessen Stellvertrety einen Antrag stellen. Im Falle abgelehnter Anträge können Antragsstellys beim Gleichstellungsbeauftragty ein Widerspruchbegehren einreichen. Nicht ortsansässige Bürgys, die sich nicht ausweisen können, wenden sich an den zuständigen Landraty."

Eindeutig nur Frauen oder eindeutig nur Männer

Identisch zum generischen Maskulinum

Entgendern nach Rey (Reyvolution)

Genderneutral

"Zum Nachweis der Berechtigung muss der Antragssteller beim Bürgermeister oder dessen Stellvertreter einen Antrag stellen. Im Falle abgelehnter Anträge können Antragssteller beim Gleichstellungsbeauftragten ein Widerspruchbegehren einreichen. Nicht ortsansässige Bürger, die sich nicht ausweisen können, wenden sich an den zuständigen Landrat."

Eindeutig nur Frauen

"Zum Nachweis der Berechtigung muss der weibliche Antragssteller beim weiblichen Bürgermeister oder dessen weiblichem Stellvertreter einen Antrag stellen. Im Falle abgelehnter Anträge können weibliche Antragssteller beim weiblichen Gleichstellungsbeauftragten ein Widerspruchbegehren einreichen. Nicht ortsansässige weibliche Bürger, die sich nicht ausweisen können, wenden sich an den zuständigen weiblichen Landrat."

Eindeutig nur Männer

"Zum Nachweis der Berechtigung muss der männliche Antragssteller beim männlichen Bürgermeister oder dessen männlichem Stellvertreter einen Antrag stellen. Im Falle abgelehnter Anträge können männliche Antragssteller beim männlichen Gleichstellungsbeauftragten ein Widerspruchbegehren einreichen. Nicht ortsansässige männliche Bürger, die sich nicht ausweisen können, wenden sich an den zuständigen männlichen Landrat."