„Im Europa des Mittelalters geschah es nicht selten, dass Haustiere wie beispielsweise Schweine und Esel wegen Mordes oder Ehebruchs vor Gericht standen. Bei einem urkundlich belegten Fall wurde eine Sau für schuldig befunden, den Sohn des Schweinehirten zu Tode getrampelt zu haben…. Einigen Schweinen wurde nachgewiesen, während des mit der Tat einhergehenden Tumultes gequiekt zu haben. Sie erhielten wegen Beihilfe ähnliche Strafen.“
Noë 2010, S. 52.