"Wenn es nämlich ohne eine Veränderung der äußeren Umstände bei gleichbleibenden Überzeugungen gleichermaßen möglich ist, dass ich lüge wie auch dass ich die Wahrheit sage, dann hängt es offenbar nicht mehr von mir, also von meinen Präferenzen ab, welche der beiden Optionen tatsächlich zum Zuge kommt. Das aber wäre eine klare Verletzung des Urheberprinzips, die auch unsere Verantwortung für die ausgeführte Handlung beeinträchtigen würde. Letztlich hinge es nicht mehr von mir ab, ob ich lüge oder die Wahrheit sage, sondern von einem Zufall.

Orientiert man sich an dieser Interpretation, dann führt die Forderung nach alternativen Handlungsmöglichkeiten nicht zu einer stärkeren, sondern zu einer schwächeren Konzeption von Freiheit, einer Konzeption, die gegen eines der fundamentalen Prinzipien von Freiheit verstoßen würde. Will man daher an dem Prinzip der alternativen Möglichkeiten festhalten, dann muss man zu einer anderen Interpretation dieser Forderung gelangen.

Michael Pauen in Heinze 2006, S. 25f.